
Gemeinsam für eine inklusive Gesellschaft!
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🚻©InklusionWC – Mobile Barrierefreiheit für alle
(vorm. ,,Toilette für Alle,,)

Abb. 1: Beispielansicht der geplanten Außengestaltung des ©InklusionWC mit ausgefahrener Auffahrrampe und möglichen Sponsorenflächen.
Barrierefreiheit darf nicht an der fehlenden Toilette enden.
Das Projekt ©InklusionWC, ursprünglich bekannt unter der Bezeichnung „Toilette für alle“, soll Menschen mit Behinderungen eine würdevolle, sichere und möglichst selbstbestimmte Toilettennutzung ermöglichen – auch dort, wo dauerhaft keine entsprechend ausgestattete Sanitäranlage vorhanden ist.
Unser Ziel ist die Anschaffung einer mobilen, besonders ausgestatteten barrierefreien Toilettenanlage auf einem Anhänger, die flexibel bei Veranstaltungen und an anderen geeigneten Einsatzorten genutzt werden kann.
Mit der Bezeichnung ©InklusionWC möchten wir deutlich machen, dass es um mehr geht als um eine gewöhnliche mobile Toilette: Es geht um eine Sanitärlösung, die auch Menschen mit einem hohen Unterstützungs- oder Pflegebedarf gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen soll.
Warum „©InklusionWC“?
In Deutschland gibt es bereits viele barrierefreie Toiletten. Dennoch reichen diese nicht immer aus, damit alle Menschen mit Behinderungen sie selbstständig oder mit Unterstützung nutzen können.
Besonders Menschen mit schweren oder mehrfachen Behinderungen stoßen häufig auf zusätzliche Hürden:
-
Es fehlt ausreichend Platz für eine notwendige Begleit- oder Assistenzperson.
-
Pflegeliegen für Kinder, Jugendliche oder Erwachsene sind nur selten vorhanden.
-
Lifter-Systeme für einen sicheren Transfer zwischen Rollstuhl, Liege und Toilette fehlen häufig.
-
Viele Anlagen sind nicht auf einen höheren Pflege- und Unterstützungsbedarf ausgelegt.
Für betroffene Menschen und ihre Familien kann das bedeuten, dass Ausflüge, Veranstaltungen, Restaurantbesuche oder andere Freizeitaktivitäten nur eingeschränkt oder gar nicht möglich sind – weil eine geeignete Toilette fehlt.
Genau hier setzt das ©InklusionWC an: Es soll mehr Würde, Sicherheit und gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen.
Warum dieser Schritt so wichtig ist:
Ein ©InklusionWC ist weit mehr als nur eine mobile Toilette. Es schafft die Voraussetzung dafür, dass Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen länger, sicherer und selbstbestimmter am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
-
👵 Seniorinnen und Senioren: Barrierefreie und gut zugängliche Sanitärangebote ermöglichen mehr Sicherheit und Selbstständigkeit im Alltag.
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♿ Menschen mit Behinderungen: Menschen mit hohem Unterstützungs- oder Pflegebedarf benötigen häufig mehr Platz, eine Pflegeliege oder ein Liftsystem, um eine Toilette überhaupt nutzen zu können.
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👨👩👧 Familien und Angehörige: Gemeinsame Ausflüge und Veranstaltungsbesuche werden leichter planbar, wenn eine geeignete Toilette vorhanden ist.
-
👶 Junge Familien: Eine großzügige Liege kann auch beim Wickeln von Kindern hilfreich sein und bietet mehr Platz als viele herkömmliche Wickelmöglichkeiten.
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🌍 Attraktivität von Veranstaltungen und Städten: Gute Barrierefreiheit macht Angebote für mehr Menschen zugänglich und stärkt eine inklusive Stadtgesellschaft.
-
🚑 Zusätzliche Sicherheit: Für das geplante © InklusionWC ist auch ein Defibrillator vorgesehen. Er soll die Sicherheitsausstattung ergänzen und im medizinischen Notfall schnell verfügbar sein.
-
🤝 Mehr gesellschaftliche Teilhabe: Niemand sollte eine Veranstaltung früher verlassen oder ganz darauf verzichten müssen, weil eine geeignete Toilette fehlt.
Eine mobile barrierefreie Sanitärlösung ist deshalb nicht nur technische Ausstattung – sie steht für Würde, Sicherheit, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe.
Was ist eine „©InklusionWC“?

Abb. 2: Beispielansicht des geplanten Innenraums mit Pflegeliege und Deckenlifter.
Ein ©InklusionWC ist eine mobile, besonders ausgestattete barrierefreie Sanitärlösung für Menschen, die eine herkömmliche barrierefreie Toilette aufgrund ihres Unterstützungs- oder Pflegebedarfs nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.
Das geplante ©InklusionWC befindet sich auf einem mobilen und hydraulisch absenkbaren Anhänger. Am Einsatzort kann der Anhänger abgesenkt werden. In Verbindung mit der ausziehbaren Auffahrrampe wird dadurch ein möglichst barrierearmer Zugang geschaffen.
Die derzeitige Planung sieht unter anderem folgende Ausstattung vor:
-
↕️ hydraulisch absenkbarer Anhänger im Handbetrieb
-
♿ ausziehbare barrierefreie Auffahrrampe aus Aluminium-Riffelblech
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🔄 großzügiger Bewegungs- und Wendebereich
-
🚻 WC mit zwei Stützklappgriffen
-
🚿 Waschbecken mit Spiegel
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🧴 Papierhandtuch- und Seifenspender
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🛏️ Pflegeliege bzw. Klappliege
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🏗️ Deckenlifter mit einer vorgesehenen Tragkraft von bis zu 180 kg
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🪞 kippbarer Spiegel
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🌡️ elektrische Warmluftheizung
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💡 Deckenbeleuchtung und Notfallbeleuchtung
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🆘 Notschalter
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🧼 hygienische Ausstattung
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🗑️ Abfall- und Windeleimer
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🚑 Defibrillator als zusätzliche Sicherheitsausstattung
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📦 Stauraum
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⚡ 230-V-Elektroanschluss
-
💧 Frisch- und Abwasseranschlüsse
Nach dem derzeit vorliegenden Herstellerangebot sind unter anderem ein Wendebereich von 150 cm sowie eine maximale Rampenneigung von 6 % vorgesehen.
Mehr als eine gewöhnliche barrierefreie Toilette

Abb. 3: Beispielansicht des geplanten WC-Bereichs mit Stützklappgriffen und barrierefreier Ausstattung.
Eine herkömmliche barrierefreie Toilette kann für viele Menschen ausreichend sein. Menschen mit einem höheren Unterstützungs- oder Pflegebedarf benötigen jedoch teilweise mehr Bewegungsfläche, eine Pflegeliege, einen Lifter und ausreichend Platz für eine Assistenz- oder Begleitperson.
Das geplante © InklusionWC soll genau diese zusätzlichen Anforderungen berücksichtigen. Neben einem barrierefrei zugänglichen WC-Bereich mit Stützklappgriffen sind deshalb weitere Ausstattungsmerkmale vorgesehen, die eine sichere, würdevolle und möglichst selbstbestimmte Nutzung ermöglichen.
Der entscheidende Gedanke ist:
Es geht nicht nur darum, eine Toilette erreichen zu können – sondern darum, sie auch entsprechend den eigenen Bedürfnissen nutzen zu können.
🚗 Mobilität und Transport
Ein besonderer Vorteil des geplanten © InklusionWC ist seine Mobilität. Die komplette Sanitäranlage befindet sich auf einem Anhänger und kann dadurch flexibel zu unterschiedlichen Einsatzorten transportiert werden.
Der derzeit geplante Anhänger hat laut vorliegendem Angebot:
-
ein Eigengewicht von ca. 1.500 kg
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ein zulässiges Gesamtgewicht von ca. 1.800 kg
-
eine Einzelachse
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ein hydraulisch absenkbares Fahrgestell
-
sowie eine ausziehbare Auffahrrampe.
Hydraulisch absenkbar
Am Einsatzort kann der Anhänger hydraulisch abgesenkt werden.
Dadurch wird die Einstiegshöhe reduziert. In Verbindung mit der ausziehbaren Auffahrrampe kann ein möglichst flacher und barrierearmer Zugang geschaffen werden.
Nach dem Einsatz wird die Anlage wieder in Transportstellung gebracht.
Diese technische Lösung ist besonders wichtig, weil das ©InklusionWC dadurch nicht dauerhaft an einen einzigen Standort gebunden ist.
Geeignetes Zugfahrzeug
Nicht jeder Pkw kann einen Anhänger dieser Gewichtsklasse ziehen.
Entscheidend sind insbesondere:
-
die zulässige gebremste Anhängelast des Zugfahrzeugs,
-
die zulässigen Gesamtgewichte,
-
die zulässige Stützlast,
-
die Fahrzeugpapiere,
-
und weitere technische sowie gesetzliche Voraussetzungen.
Geeignet können beispielsweise entsprechend zugelassene größere Pkw, SUV oder Transportfahrzeuge mit ausreichender Anhängelast sein.
Beispiel:
Darf ein geeignetes Fahrzeug laut seinen Fahrzeugpapieren einen gebremsten Anhänger mit bis zu 2.000 kg ziehen, liegt ein Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1.800 kg hinsichtlich dieser einzelnen Gewichtsgrenze grundsätzlich darunter.
Beträgt die zulässige gebremste Anhängelast dagegen nur 1.500 kg, darf ein tatsächlich 1.800 kg schwerer Anhänger mit diesem Fahrzeug nicht gezogen werden.
Maßgeblich sind immer die konkreten Fahrzeugpapiere und das tatsächliche Gewicht der Fahrzeug-Anhänger-Kombination.
Tempo 100
Ein weiterer wichtiger Bestandteil unseres Mobilitätskonzeptes ist die nach Herstellerangaben vorgesehene Tempo-100-Ausführung bzw. Tempo-100-Zulassung des Anhängers.
Damit können längere Transportwege deutlich praktikabler werden.
Eine Tempo-100-Zulassung des Anhängers bedeutet jedoch nicht, dass automatisch mit jedem Zugfahrzeug 100 km/h gefahren werden darf.
Für die tatsächliche Nutzung der Tempo-100-Regelung müssen die gesetzlichen Voraussetzungen der konkreten Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger erfüllt sein.
Dazu gehören unter anderem Anforderungen an:
-
Zugfahrzeug und Anhänger,
-
Gewichtsverhältnis,
-
Brems- und Stabilisierungstechnik,
-
Reifen,
-
Fahrzeugpapiere,
-
sowie die vorgeschriebene Tempo-100-Kennzeichnung.
Diese Mobilität ist für unser Konzept besonders wichtig: Das ©InklusionWC soll nicht an einen festen Standort gebunden sein, sondern dort eingesetzt werden können, wo eine geeignete barrierefreie Sanitärversorgung benötigt wird.
Wer profitiert vom ©InklusionWC?
Das Projekt richtet sich in erster Linie an Menschen, für die eine gewöhnliche barrierefreie Toilette nicht ausreicht.
Davon profitieren insbesondere:
-
Menschen mit schweren oder mehrfachen Behinderungen
-
Rollstuhlnutzende mit höherem Unterstützungsbedarf
-
Menschen, die einen Lifter für Transfers benötigen
-
Menschen, die auf eine Pflegeliege angewiesen sind
-
Menschen mit Inkontinenz und höherem Pflegebedarf
-
ältere Menschen mit Unterstützungs- oder Pflegebedarf
-
Assistenz- und Begleitpersonen
-
Familien und Angehörige
-
Eltern mit Kindern, die eine größere Liege- und Wickelmöglichkeit benötigen
Aber auch Veranstalter und die gesamte Stadtgesellschaft profitieren.
Geeignete barrierefreie Sanitärangebote können dazu beitragen, dass:
-
Veranstaltungen für mehr Menschen zugänglich werden,
-
Familien gemeinsam länger an Veranstaltungen teilnehmen können,
-
Vereine inklusivere Angebote schaffen können,
-
Städte und Gemeinden ihre Veranstaltungen zugänglicher gestalten können,
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und Menschen mit Behinderungen weniger häufig aufgrund fehlender Sanitärangebote ausgeschlossen werden.
Unser Ziel: Das erste ©InklusionWC in Werne
Der Verein Rollstuhlgerecht in Stadt Werne e.V. möchte zunächst ein ©InklusionWC für Werne realisieren.
Werne soll dabei nicht das Ende des Projekts sein.
Wenn sich das Konzept in der Praxis bewährt, möchten wir Erfahrungen sammeln und das Modell perspektivisch auf weitere Städte und Gemeinden im Kreis Unna übertragen.
Das erste ©InklusionWC soll deshalb zugleich als Muster- und Modellprojekt dienen.
Vertreterinnen und Vertreter anderer Kommunen, Behindertenbeiräte, Behindertenbeauftragte, Vereine und weitere Interessierte sollen die Möglichkeit erhalten, sich das Konzept anzusehen und sich über Finanzierung, Ausstattung und praktische Umsetzung zu informieren.
Langfristig verfolgen wir damit eine größere Vision:
Mobile Barrierefreiheit soll dort verfügbar werden, wo Menschen gemeinsam am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.
Das geplante Modell
Unser Konzept sieht vor, dass das ©InklusionWC Eigentum des Vereins Rollstuhlgerecht in Stadt Werne e.V. bleibt.
Der Verein möchte damit dauerhaft sicherstellen, dass die Anlage entsprechend dem gemeinnützigen Projektzweck eingesetzt wird.
Der Verein muss jedoch nicht sämtliche betrieblichen Aufgaben selbst übernehmen.
Für den praktischen Betrieb ist eine Zusammenarbeit mit einem geeigneten Toilettenverleiher bzw. Dienstleister vorgesehen.
Der Verein
Der Verein soll insbesondere:
-
Eigentümer der Anlage bleiben
-
das Projekt koordinieren
-
Spenden und Sponsoringmittel einwerben
-
Fördermöglichkeiten erschließen
-
Kooperationen aufbauen
-
die soziale Zielsetzung des Projekts sichern
-
Öffentlichkeitsarbeit durchführen
-
die Weiterentwicklung des Konzepts begleiten
Ein geeigneter Betreiber bzw. Toilettenverleiher
Je nach späterer vertraglicher Ausgestaltung können beispielsweise folgende Leistungen übernommen werden:
-
Transport
-
Aufbau und Abbau
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Reinigung
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Desinfektion
-
Wartung
-
Reparaturen
-
Lagerung
-
erforderliche Versicherungen
-
Verkehrssicherung
-
Personal
-
organisatorische Abwicklung der Vermietung
Wichtig: Die konkrete Aufgabenverteilung wird erst durch zukünftige Verträge verbindlich festgelegt.
Das Eigentum an der durch den Verein angeschafften Anlage soll beim Verein verbleiben.
Vertragliche Struktur des geplanten Modells
Damit Eigentum, Betrieb, Verantwortung und Finanzierung klar voneinander getrennt werden können, ist eine vertragliche Struktur vorgesehen.
1. Kaufvertrag mit dem Hersteller
Der Kaufvertrag soll insbesondere regeln:
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Bau und Lieferung der Anlage
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endgültige technische Ausstattung
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Qualitätsanforderungen
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barrierefreie Ausführung
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Gestaltung und Folierung
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mögliche Sponsorendarstellungen
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Wartungsanforderungen
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Lieferzeit
-
Zahlungsbedingungen
-
Gewährleistung
Eigentümer der Anlage soll der Verein Rollstuhlgerecht in Stadt Werne e.V. werden.
2. Nutzungs- und Betriebsvertrag mit einem Betreiber
Für den späteren Betrieb ist ein gesonderter Vertrag mit einem geeigneten Toilettenverleiher bzw. Dienstleister vorgesehen.
Dabei soll nicht das Eigentum an der Anlage übertragen werden.
Vielmehr soll geregelt werden, welche betrieblichen Aufgaben der Betreiber übernimmt.
Dazu können beispielsweise gehören:
-
Transport
-
Aufbau und Abbau
-
Reinigung und Desinfektion
-
Wartung
-
Reparaturen
-
Lagerung
-
Versicherungen
-
Verkehrssicherung
-
Personal
-
Abrechnung und organisatorische Abwicklung
Welche Leistungen tatsächlich übertragen werden, wird erst in einem späteren Vertrag verbindlich festgelegt.
3. Möglicher Rahmenvertrag
Zusätzlich möchten wir prüfen, ob ein gemeinsamer Rahmenvertrag zwischen
Stadt bzw. Kommune – Verein – Betreiber
entwickelt werden kann.
Ziel wäre insbesondere, klare Zuständigkeiten und möglichst sozialverträgliche Nutzungskonditionen festzulegen.
Alle genannten Vertragsmodelle befinden sich derzeit in der Konzept- und Planungsphase.
Bezahlbare Nutzung statt hoher Zugangshürden
Eine hochwertige mobile barrierefreie Sanitäranlage verursacht erhebliche Anschaffungs-, Betriebs-, Transport-, Reinigungs- und Wartungskosten.
Unser Ziel ist deshalb nicht nur die Anschaffung.
Das ©InklusionWC muss später auch bezahlbar nutzbar sein.
Dafür möchten wir verschiedene Möglichkeiten miteinander verbinden:
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Spenden
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Sponsoring
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Mitgliedsbeiträge
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Fördermittel
-
Kooperationen
-
mögliche Beteiligung von Städten und Kommunen
-
günstigere Einkaufskonditionen
-
mögliche Sammelbestellungen
-
optimierte Transport- und Servicekosten
Insbesondere gemeinnützige Veranstalter sollen nach Möglichkeit nicht allein aufgrund hoher Kosten auf eine barrierefreie Sanitärlösung verzichten müssen.
Unser geplanter Inklusionsfonds
Zur Finanzierung mobiler Barrierefreiheit ist ein zweckbezogener Finanzierungsansatz vorgesehen:
Inklusionsfonds Mobile Barrierefreiheit – Werne
Innerhalb dieses Modells soll das Projekt ©InklusionWC als eigene Kostenstelle geführt werden.
Spenden, Sponsoringmittel und weitere dafür bestimmte Mittel können so nachvollziehbar für das Projekt eingesetzt werden.
Der Fonds soll insbesondere dazu beitragen:
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die Anschaffung zu finanzieren
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laufende projektbezogene Kosten mitzutragen
-
sozialverträgliche Nutzungsmöglichkeiten zu unterstützen
-
gemeinnützige Einsätze zu fördern
-
weitere mobile Barrierefreiheit zu ermöglichen
Perspektivisch könnte ein solches Modell auch auf weitere Kommunen übertragen werden.
Bei einer späteren Übertragung des Modells auf andere Städte oder Gemeinden soll geprüft werden, ob für die jeweilige Kommune ein eigener örtlicher Inklusionsfonds oder eine eigene projektbezogene Kostenstelle eingerichtet werden kann.
Dadurch könnten Kommunen, Unternehmen, Sponsoren und weitere Unterstützer gezielt zur Finanzierung der mobilen Barrierefreiheit in ihrer jeweiligen Region beitragen.
Gleichzeitig soll eine transparente Zuordnung der eingesetzten Mittel ermöglicht werden.
Sozialverträgliche Preise – unser angestrebtes Modell
Wir möchten gemeinsam mit Kommunen und einem zukünftigen Betreiber prüfen, wie sozialverträgliche Konditionen ermöglicht werden können.
Eine Möglichkeit wäre ein Rahmenvertrag zwischen:
Stadt bzw. Kommune – Verein – Betreiber
Innerhalb eines solchen Modells könnten besondere Konditionen beispielsweise für
-
Städte und Gemeinden,
-
andere juristische Personen des öffentlichen Rechts und
-
steuerbegünstigte gemeinnützige Organisationen
vereinbart werden.
Der Verein soll dabei als gemeinnütziger Projektträger und Koordinator wirken und nicht als gewerblicher Toilettenverleiher auftreten.
Beispiel zur Veranschaulichung
Angenommener regulärer Einsatzpreis eines Betreibers:
300 €
Angenommener vergünstigter Tarif:
250 €
Davon beispielsweise Eigenanteil eines gemeinnützigen Nutzers:
50 €
Möglicher Förderanteil:
200 €
Dieser Förderanteil könnte – abhängig von verfügbaren Mitteln und den später festgelegten Förderbedingungen – aus dem Inklusionsfonds mitgetragen werden.
Wichtig: Diese Beträge sind ausschließlich ein Rechenbeispiel zur Erläuterung unseres geplanten Finanzierungsmodells. Sie stellen weder aktuelle Preise noch eine verbindliche Preiszusage oder einen Anspruch auf Förderung dar.
Kosten senken – ohne bei der Barrierefreiheit zu sparen
Wir möchten nicht an der notwendigen barrierefreien Ausstattung sparen.
Stattdessen sollen Kosten dort reduziert werden, wo dies organisatorisch und wirtschaftlich sinnvoll möglich ist.
Sammelbestellungen
Bei einer späteren Ausweitung des Projekts auf weitere Städte könnte geprüft werden, ob mehrere Anlagen gemeinsam bestellt werden können.
Größere Bestellmengen können möglicherweise günstigere Einkaufskonditionen ermöglichen.
Eine Sammelbestellung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn das Modellprojekt in Werne erfolgreich umgesetzt wurde und weitere Kommunen oder Organisationen Interesse zeigen.
Flexible Serviceleistungen
Auch die Betriebskosten sollen geprüft werden.
Nicht bei jedem Einsatz müssen zwangsläufig sämtliche Dienstleistungen in identischem Umfang erforderlich sein.
Deshalb möchten wir mit einem zukünftigen Betreiber prüfen, ob bestimmte Leistungen – soweit rechtlich, hygienisch, versicherungsrechtlich und organisatorisch möglich – flexibel gewählt werden können.
Dazu könnten beispielsweise gehören:
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Transport
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Abholung und Rücktransport
-
Reinigung
-
Betreuung während einer Veranstaltung
-
weitere Serviceleistungen
Wo es verantwortbar und zulässig ist, könnten einzelne Aufgaben möglicherweise auch durch entsprechend eingewiesene ehrenamtliche Helferinnen und Helfer übernommen werden.
Sicherheit, Hygiene, Versicherungsschutz und gesetzliche Anforderungen haben dabei immer Vorrang.
Unser Ziel ist es, mit einem zukünftigen Betreiber ein möglichst flexibles Servicekonzept zu entwickeln.
Soweit dies rechtlich, hygienisch, versicherungsrechtlich und organisatorisch möglich ist, soll geprüft werden, ob der jeweilige Nutzer bzw. Veranstalter selbst entscheiden kann, welche zusätzlichen Serviceleistungen benötigt werden.
Dazu können beispielsweise gehören:
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Anlieferung und Abholung
-
Rücktransport
-
Reinigung
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Betreuung der Anlage während einer Veranstaltung
-
zusätzliches Personal
-
weitere Serviceleistungen
Bei geeigneten Einsätzen könnte geprüft werden, ob einzelne Aufgaben durch entsprechend eingewiesene ehrenamtliche Helferinnen und Helfer übernommen werden können.
Dadurch könnten Betriebskosten reduziert werden, ohne bei Sicherheit, Hygiene oder Barrierefreiheit Abstriche zu machen.
Sicherheit, Hygiene, Versicherungsschutz und die geltenden rechtlichen Anforderungen haben immer Vorrang.
Sponsoring: Sichtbar Barrieren abbauen
Das ©InklusionWC soll nicht nur durch klassische Spenden finanziert werden.
Unternehmen, Stiftungen und andere Unterstützer sollen die Möglichkeit erhalten, das Projekt als Sponsoren sichtbar zu begleiten.
Dafür sind Werbeflächen auf der Außenseite des Anhängers vorgesehen.
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Abb. 4: Die Darstellung zeigt beispielhaft, wie eine spätere Gestaltung des ©InklusionWC aussehen könnte.
Die dargestellten Firmen- und Organisationsnamen dienen – soweit es sich um eine Konzeptdarstellung handelt – ausschließlich der Visualisierung möglicher Sponsorenflächen und stellen keine tatsächlichen Sponsoringzusagen dar, sofern eine solche Vereinbarung nicht ausdrücklich besteht.
Durch die Verbindung von Sponsoring und Öffentlichkeitsarbeit möchten wir einen Mehrwert für beide Seiten schaffen:
Für das Projekt:
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Finanzierung der Anschaffung
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Unterstützung laufender Kosten
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bessere Möglichkeiten für sozialverträgliche Nutzungsmodelle
-
langfristige Sicherung und Weiterentwicklung
Für Sponsoren:
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sichtbares soziales Engagement
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regionale Präsenz
-
Verbindung mit einem konkreten Inklusionsprojekt
-
mögliche Einbindung in die Öffentlichkeitsarbeit des Projekts
Unser Grundgedanke:
Unternehmen werden sichtbar – Barrieren werden weniger.
Beispiel für die geplante Gestaltung

Abb. 4: Beispielansicht der geplanten Außengestaltung des © InklusionWC mit vorgesehenen Sponsorenflächen.
Die Gestaltung des Anhängers soll das Projekt auch nach außen sichtbar machen.
Neben dem Projektnamen ©InklusionWC können unter anderem vorgesehen werden:
-
Informationen zum Projekt
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Vereinsname und Vereinslogo
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Internetadresse
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QR-Code
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Hinweise auf Unterstützer
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gleichartig gestaltete Sponsorenflächen
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Hinweise auf die Finanzierung des Projekts
Damit wird die Anlage selbst zu einem Teil der Öffentlichkeitsarbeit für Barrierefreiheit und Inklusion.
Was kostet ein ©InklusionWC?
Für die Projektplanung wurde ein Angebot für eine individuell ausgestattete mobile barrierefreie Toilettenanlage eingeholt.
Das uns vorliegende Angebot vom 04.03.2026 umfasst einen Grundpreis für die mobile barrierefreie Toilette sowie zahlreiche zusätzliche Ausstattungsoptionen.
Der damalige Gesamtbetrag betrug:
87.713,71 € inklusive 19 % Mehrwertsteuer
Darin waren nach dem damaligen Angebot neben der Grundausstattung unter anderem zusätzliche Komponenten wie Lifter, Klappliege, Heizung, weitere hygienische Ausstattung und weitere technische Optionen berücksichtigt.
Wichtiger Hinweis zum Kostenvoranschlag
Das Angebot war laut Anbieter bis zum 31.03.2026 gültig und dient auf unserer Webseite daher ausschließlich der transparenten Darstellung der bisherigen Projekt- und Kostenplanung.
Der Betrag von 87.713,71 € ist kein aktueller verbindlicher Verkaufspreis.
Preise, Ausstattung, Lieferzeiten und Konditionen können sich jederzeit ändern. Vor einer tatsächlichen Bestellung wird deshalb ein aktuelles Angebot eingeholt.
Kostenvoranschlag transparent einsehen
Wir möchten offen darstellen, wie sich die Größenordnung der geplanten Investition zusammensetzt.
Kostenvoranschlag als PDF ansehen / herunterladen]
Angebotsstand: 04.03.2026 – ursprüngliche Gültigkeit bis 31.03.2026. Das Dokument dient der Information und Projekttransparenz.
Zusammenarbeit ist der Schlüssel
Ein Projekt dieser Größenordnung kann ein Verein nicht allein verwirklichen.
Für eine erfolgreiche Umsetzung brauchen wir die Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure:
-
Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen
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unser Verein
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Hersteller
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Betreiber und Toilettenverleiher
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Städte und Kommunen
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Behindertenbeauftragte und Behindertenbeiräte
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gemeinnützige Organisationen
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Fördermittelgeber und Stiftungen
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Unternehmen
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Spenderinnen und Spender
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Sponsorinnen und Sponsoren
-
ehrenamtlich Engagierte
Nur wenn Erfahrungen, Fachwissen, Finanzierung und praktische Umsetzung zusammenkommen, kann aus einer Idee eine dauerhaft nutzbare Lösung entstehen.
Rechtlicher und gesellschaftlicher Hintergrund
Barrierefreiheit und gleichberechtigte Teilhabe sind keine freiwilligen Nebenthemen, sondern zentrale gesellschaftliche Ziele.
Das Projekt ©InklusionWC orientiert sich deshalb an den Grundgedanken verschiedener rechtlicher und menschenrechtlicher Regelungen.
Grundgesetz
Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes enthält ausdrücklich das Benachteiligungsverbot aufgrund einer Behinderung.
Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz unterstreicht die Bedeutung einer Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt teilhaben können.
UN-Behindertenrechtskonvention
Die UN-Behindertenrechtskonvention verfolgt einen menschenrechtlichen Ansatz.
Von besonderer Bedeutung für unser Projekt sind insbesondere:
-
Artikel 9 – Zugänglichkeit
-
Artikel 30 – Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
Barrierefreiheit ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Behinderungen öffentliche Angebote und gesellschaftliches Leben tatsächlich gleichberechtigt nutzen können.
Sozialgesetzbuch IX
§ 1 SGB IX stellt die Selbstbestimmung sowie die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft in den Mittelpunkt.
Behindertengleichstellungsgesetz
§ 4 BGG beschreibt Barrierefreiheit unter anderem dahingehend, dass gestaltete Lebensbereiche für Menschen mit Behinderungen grundsätzlich ohne besondere Erschwernis auffindbar, zugänglich und nutzbar sein sollen.
Das ©InklusionWC versteht sich als praktischer Beitrag zu diesen gesellschaftlichen Zielen.
Wichtig: Aus den genannten Vorschriften folgt nicht automatisch in jedem Einzelfall eine rechtliche Verpflichtung eines Veranstalters, genau ein ©InklusionWC bereitzustellen. Sie bilden jedoch einen wichtigen rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmen für Barrierefreiheit, Gleichstellung und Teilhabe.
Unser Ziel ist es, aus diesen Grundsätzen eine praktische und nutzbare Lösung für den Alltag zu entwickeln.
Beispiele aus ganz Deutschland
Mobile und besonders ausgestattete barrierefreie Sanitärlösungen sind keine rein theoretische Idee.
Bereits bestehende Projekte zeigen, dass solche Angebote bei Veranstaltungen praktisch eingesetzt werden können.
Freiburg im Breisgau
Die Stadt Freiburg hat eine mobile „Toilette für alle“ als Pkw-Anhänger angeschafft.
Die Anlage ist unter anderem mit einer Pflegeliege und einem Deckenlifter ausgestattet und kann für Veranstaltungen eingesetzt und gemietet werden.
Damit zeigt Freiburg, dass eine mobile Lösung auch kommunal umgesetzt und über verschiedene Veranstaltungsorte hinweg eingesetzt werden kann.
Landkreis München
Im Landkreis München steht ebenfalls eine mobile barrierefreie „Toilette für alle“ zur Verfügung.
Die Anlage wurde durch die Lebenshilfe Werkstatt mit finanzieller Unterstützung des Landkreises beschafft und wird insbesondere an Veranstalter und Organisationen im Landkreis vermietet.
Zur Ausstattung gehören unter anderem eine barrierefreie Sanitäranlage, eine Pflegeliege sowie ein Notrufsystem.
Stiftung Leben pur / „Toiletten für alle“
Auch im Umfeld der Stiftung Leben pur bestehen mobile Lösungen für Veranstaltungen.
Dort werden unter anderem mobile „Toiletten für alle“-Container mit barrierefreier WC-Anlage, Pflegeliege und Personenlifter angeboten.
Diese Beispiele zeigen:
Mobile Sanitärlösungen für Menschen mit komplexen Behinderungen sind praktisch umsetzbar und können gesellschaftliche Teilhabe bei Veranstaltungen erheblich verbessern.
Unser Konzept in Werne soll diese Erfahrungen aufnehmen, gleichzeitig aber ein eigenes Modell entwickeln:
-
mit einem mobilen Anhänger,
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langfristigem Eigentum des Vereins,
-
einem Betreiberkonzept,
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einem Inklusionsfonds,
-
sozialverträglichen Nutzungsmöglichkeiten,
-
Sponsoringflächen
-
und einer Perspektive für weitere Kommunen.
Werne soll dabei Ausgangspunkt für ein langfristig übertragbares Konzept der mobilen Barrierefreiheit werden.
Von Werne in den Kreis Unna
Das erste Ziel ist klar:
Ein ©InklusionWC für Werne.
Danach möchten wir prüfen, wie das Konzept weiterentwickelt und auf andere Kommunen übertragen werden kann.
Werne soll dabei als Ausgangspunkt und Musterprojekt dienen.
Unsere Vision ist nicht, eine einzelne Toilette anzuschaffen.
Unsere Vision ist ein übertragbares Konzept für mobile Barrierefreiheit.
Wenn mehrere Städte, Vereine und Partner zusammenarbeiten, können langfristig weitere Anlagen entstehen. Gleichzeitig könnten Sammelbestellungen, gemeinsame Erfahrungen und abgestimmte Strukturen dazu beitragen, die Kosten zu reduzieren.
Unterstützen Sie ©InklusionWC
Für die Realisierung sind wir auf Unterstützung angewiesen.
Sie möchten die Anschaffung des ©InklusionWC mitfinanzieren oder das Projekt unterstützen?
Mit Ihrer Spende helfen Sie uns dabei, die geplante mobile barrierefreie Sanitäranlage zu finanzieren und das © InklusionWC für Werne Wirklichkeit werden zu lassen.
Sie können das Projekt auf unterschiedliche Weise unterstützen:
-
durch eine Spende
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als Sponsor
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durch eine Mitgliedschaft im Verein
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durch Fördermittel
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durch fachliche Unterstützung
-
durch Kooperation
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durch Öffentlichkeitsarbeit
-
durch ehrenamtliches Engagement
Auch Mitgliedsbeiträge können zur Finanzierung unserer gemeinnützigen Projekte beitragen. Mittel aus Mitgliedsbeiträgen, die nicht für laufende Vereinsaufgaben benötigt werden, können im Rahmen unserer satzungsmäßigen Zwecke unter anderem für Projekte wie das © InklusionWC eingesetzt werden.
Jeder Beitrag hilft dabei, aus dem Konzept eine tatsächlich nutzbare mobile barrierefreie Sanitärlösung zu machen.
Direkt für ©InklusionWC spenden
Sie möchten die Anschaffung des ©InklusionWC finanziell unterstützen? Eine Spende ist auch direkt per Überweisung möglich.
💶 Spendenkonto
Empfänger: Rollstuhlgerecht in Stadt Werne e.V.
IBAN: DE23 4415 2370 0000 2933 16
BIC: WELADED1LUN
Bank: Sparkasse an der Lippe
Verwendungszweck: Spende – Inklusionsfonds für ©InklusionWC, Werne
Jede Spende trägt dazu bei, die Anschaffung und Umsetzung des ©InklusionWC zu ermöglichen.
Hinweis zum bisherigen Spendenkonto
Das bisherige Spendenkonto bei der Dortmunder Volksbank bleibt übergangsweise noch bis zum 31.12.2026 aktiv.
Bisherige IBAN: DE56 4416 0014 6515 8079 03
Für neue Spenden bitten wir darum, bereits die oben angegebene Bankverbindung bei der Sparkasse an der Lippe zu verwenden.
Anträge und Formulare
Unsere Anträge, Formulare und weiteren Vereinsunterlagen stellen wir zentral in der Rubrik „Vereinsdokumente“ zur Verfügung.
Dort finden Sie unter anderem unseren Mitgliedsantrag sowie künftig auch die entsprechenden Unterlagen für Spender und Sponsoren.
Unsere Förderer, Sponsoren und Partner
Unternehmen, Organisationen und andere Unterstützer, die unseren Verein und unsere Projekte fördern, stellen wir in den dafür vorgesehenen Rubriken vor.
Förderer & Sponsoren
Hier stellen wir Förderer und Sponsoren vor, die unseren Verein oder einzelne Projekte finanziell oder durch Sponsoring unterstützen.
Kooperationspartner & Unterstützer
Hier stellen wir Organisationen, Einrichtungen und weitere Partner vor, mit denen wir zusammenarbeiten oder die unsere Arbeit auf andere Weise unterstützen.
Gemeinsam Barrieren überwinden
Das ©InklusionWC steht für einen einfachen Grundgedanken:
Menschen sollen nicht deshalb von Veranstaltungen und gesellschaftlichem Leben ausgeschlossen werden, weil eine geeignete Toilette fehlt.
Wir möchten gemeinsam mit Betroffenen, Kommunen, Unternehmen, Organisationen und Unterstützern eine praktische Lösung schaffen.
Eine Lösung, die mobil ist.
Eine Lösung, die möglichst bezahlbar bleibt.
Eine Lösung, die Teilhabe ermöglicht.
Und eine Lösung, die von Werne aus weiter wachsen kann.
©InklusionWC – Mobile Barrierefreiheit für alle.
Kontakt
Rollstuhlgerecht in Stadt Werne e.V.
Projektleitung & 1. Vorsitzender
Marius Gellert
Brinkhof 27a
59368 Werne
Telefon: 0163 / 373 54 14
E-Mail: mariusgellert@hotmail.com
Web: www.rollstuhlgerecht-in-stadt-werne.de
Instagram: @rollstuhlgerechtstadtwerne